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Home > Gemeinde > Aktuelles > Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft GProRL
Der Entwurf des Gemeindeentwicklungsprogrammes für Raum und Landschaft wurde in der Sitzung der Gemeindekommission Raum und Landschaft am 02.12.2024 behandelt. Anschließend wurde das Verfahren zur Genehmigung des GProRL am 23.12.2024 vom Gemeinderat eingeleitet. Der beschlossene Programmentwurf ist mit den entsprechenden Unterlagen für die Dauer von 60 Tagen an der Amtstafel der Gemeinde und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht. Während dieses Zeitraums können Anmerkungen von den Bürgern vorgebracht werden.
Link: digitale Amtstafel der Gemeinde - Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten
Hinweis: Das Gemeindeentwicklungsprogramm unterliegt der strategischen Umweltprüfung (SUP) laut Landesgesetz vom 13. Oktober 2017, Nr. 17. Der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und dessen Anlagen, einschließlich der Unterlagen des SUP-Verfahrens wie Umweltbericht und nichttechnische Zusammenfassung, werden für die Dauer von 60 Tagen gemäß Artikel 11, Absatz 3 des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2017, Nr. 17, veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist können schriftliche Stellungnahmen abgegeben und neue oder zusätzliche Erkenntnisse und Bewertungen geliefert werden.
10.01.2025
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